Nutzungs- und Lizenzbedingungen
für die Software Policy Self-Service
Stand: Dezember 2025
1. Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung der Software Policy Self-Service (nachfolgend „Software“) durch die DuxeLab UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Einräumung eines Nutzungsrechts an der Software gemäß der jeweils erworbenen Lizenz.
(2) Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software, sondern lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.
(3) Der Funktionsumfang der Software richtet sich nach dem jeweils erworbenen Lizenztyp, insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Anzahl an Firewall Policies.
3. Lizenzarten und Nutzungsumfang
(1) Der Anbieter bietet unterschiedliche Lizenzarten an. Der jeweilige Lizenztyp bestimmt insbesondere:
- die Laufzeit der Lizenz
- den zulässigen Umfang der Nutzung der Software, insbesondere die maximale Anzahl an Firewall Policies, die innerhalb der Software verwaltet werden dürfen.
(2) Eine Firewall Policy im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine in der Software konfigurierte und verwaltete Regel, die einer angebundenen Firewall zugeordnet ist und deren Status, Aktivierung oder Deaktivierung über die Software gesteuert, verändert oder dargestellt werden kann.
(3) Als verwaltete Firewall Policies gelten sämtliche Firewall Policies, die innerhalb der Software angelegt, importiert oder angezeigt werden können, unabhängig davon, ob sie aktuell aktiviert oder deaktiviert sind.
(4) Die gleichzeitige Verwaltung von mehr Firewall Policies als durch den jeweils erworbenen Lizenztyp erlaubt, ist nicht gestattet.
(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der in der jeweiligen Lizenz festgelegte Nutzungsumfang eingehalten wird.
4. Lizenzlaufzeit
(1) Die Lizenz wird für den jeweils vereinbarten Zeitraum gewährt.
(2) Mit Ablauf der Lizenzlaufzeit endet das Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Nach Ablauf der Lizenzlaufzeit ist der Kunde nicht berechtigt, die Software weiter zu nutzen, zu betreiben oder produktiv einzusetzen.
5. Technische Durchsetzung der Lizenzbedingungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen einzusetzen, um die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Lizenzbedingungen sicherzustellen.
(2) Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur:
- Unterbindung der Nutzung der Software nach Ablauf der Lizenzlaufzeit sowie
- Durchsetzung der jeweils lizenzierten Nutzungslimits, insbesondere der maximal zulässigen Anzahl verwalteter Firewall Policies.
(3) Der Kunde erkennt an, dass solche technischen Maßnahmen Bestandteil des Lizenzmodells sind und keine Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung darstellen.
(4) Eine durch technische Maßnahmen bedingte Einschränkung oder Sperrung der Software infolge des Ablaufs der Lizenzlaufzeit oder eines Lizenzverstoßes stellt keinen Mangel der Software dar.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, technische Schutz- oder Lizenzmechanismen zu umgehen, zu manipulieren oder außer Kraft zu setzen.
6. Lizenzverstöße und Nachlizenzierung
(1) Ein Lizenzverstoß liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
- die Software über die vereinbarte Lizenzlaufzeit hinaus nutzt oder
- den gemäß dem erworbenen Lizenztyp zulässigen Nutzungsumfang überschreitet, insbesondere durch die Verwaltung einer höheren Anzahl von Firewall Policies als lizenziert.
(2) Stellt der Anbieter einen Lizenzverstoß fest, ist er berechtigt, vom Kunden eine Nachlizenzierung für den Zeitraum und den Umfang der vertragswidrigen Nutzung zu verlangen.
(3) Die Nachlizenzierung erfolgt zu den Preisen der zum Zeitpunkt der Feststellung des Lizenzverstoßes aktuell gültigen Preisliste des Anbieters. Ist die überschrittene Lizenz in der aktuellen Preisliste nicht mehr verfügbar, erfolgt die Berechnung auf Basis der nächsthöheren verfügbaren Lizenz.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Lizenzverstoß bis zur vollständigen Klärung und Nachlizenzierung technisch zu unterbinden.
(5) Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere auf außerordentliche Kündigung und Schadensersatz, bleiben unberührt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- die Software ausschließlich im Rahmen der erworbenen Lizenz zu nutzen
- Lizenzdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen
- keine Vervielfältigung, Weitergabe oder Unterlizenzierung vorzunehmen
- keine Rückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung oder Disassemblierung vorzunehmen, soweit gesetzlich zulässig
8. Gewährleistung
(1) Die Software wird in dem Zustand überlassen, der bei Software dieser Art üblich ist.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung.
(3) Der Kunde soll erkannte Mängel innerhalb angemessener Frist in Textform anzeigen.
9. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist im Rahmen von Absatz 2 ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige und angemessene Datensicherungen durchzuführen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Vertragsbeendigung
(1) Mit Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde:
- die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen
- alle Kopien der Software zu löschen, soweit technisch möglich
(2) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
11. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Der Anbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Geänderte Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge, die nach Veröffentlichung der geänderten Fassung abgeschlossen werden. Für bestehende Vertragsverhältnisse gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebliche Fassung.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Anbieter
DuxeLab UG (haftungsbeschränkt)
Rolandsmauer 15a
HRB 221540